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Juragent PKF IV – Garantieausschüttung für 2009 und 2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Rechtsnachfolgerin des PKF IV (Vierte LiF GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG, kurz: 4 LiF, Geschäftsführer Sebastian Krüger) ist unseres Erachtens nach § 18 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrages (Fondsprospekt PKF IV, Seite 90) zur Zahlung der garantierten Vorabausschüttung in Höhe von 6 % p.a. auf die geleistete Kommanditeinlage verpflichtet.
Nachdem die Fälligkeit der Vorabausschüttung auf das Ende des dritten Monats des Folgejahres bestimmt ist, waren die Garantieausschüttungen für 2009 Ende März 2010 fällig und verjähren Ende 2013; die für 2010 waren Ende März 2011 fällig und verjähren Ende 2014.
Wir haben Herrn Krüger angeschrieben, ob die 4 LiF willens und in der Lage ist, die fälligen Garantieausschüttungen zu leisten; eine Antwort steht noch aus. Parallel hatten wir Herrn Dörfler, den Beiratsvorsitzenden der 4 LiF wegen dieses Themas angefragt und die prompte Antwort erhalten, dass er davon ausgeht, dass die 4 LiF in Höhe der fälligen Garantieausschüttungen zahlen kann.
Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, dass diese Ansprüche nur geltend machen kann, wer seinen Anteil noch nicht an die Juraswiss S.A. oder andere Dritte übertragen hat.
Wir sind gerne  bereit, für Sie auch die ausstehenden Garantieausschüttungen für 2009 und 2010 geltend zu machen und bitten Sie bei Interesse um Ihre zeitnahe Nachricht. Sachbearbeiterin für diese Fälle in unserer Kanzlei ist Frau Rechtsanwältin Stefanie Moser.
Bitte beachten Sie auch die Frist zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren der Treukommerz (bitte lesen Sie hier).

 

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