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Juragent / Treukommerz – Forderungsanmeldung – „Family Office e.V.“ mit Lockangebot

In diesen Tagen erhalten die Anleger in den Juragent Prozesskostenfonds Kommanditgesellschaften standardmäßige Anschreiben eines „Berlin Family Office Anlegerschutz e.V.“  mit dem „Angebot“ der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren der Treukommerz zu einem angeblichen „Pauschalpreis“ – angeblich günstiger als die Vertretung durch einen Rechtsanwalt.

Unter der reißerischen Überschrift „Juragent = Totalverlust!“ verweist der „eingetragene Verein“ auf das von dem Karlsruher Rechtsanwalt Prof. Dr. Schindler zusammen mit unserer Kanzlei erstrittene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.Juli 2013 (II ZR 9/12). Nicht nur, dass sich der Verein direkt oder indirekt mit fremden Federn schmückt und rechtlich falsche Aussagen trifft („der 30.September 2013 das absolute KO-Kriteriumfür Ihre Ansprüche ist“) soll den geschädigten Anlegern eine Mitgliedschaft in diesem Verein verkauft werden, die einmalige und jährlich wiederkehrende Kosten mit sich bringt.

Der Begriff „KO-Kriterium“ ist in diesem Zusammenhang irreführend, weil noch völlig unklar ist, wann einen Schlussverteilung in diesem Insolvenzverfahren stattfindet. Eine Anmeldung ist erschwert bis zum Schlusstermin möglich. Wir empfehlen Ihnen Ihre Forderungsanmeldung, falls noch nicht erfolgt, nun umgehend zu veranlassen. Näheres dazu lesen Sie hier.

Die Kosten der Tätigkeit einer Rechtsanwaltes brauchen den Vergleich der angepriesenen Kosten des „Vereins“ nicht zu scheuen. Wir hegen Zweifel daran, ob der Verein eine über die reine Anmeldung der Forderung hinausgehende rechtsberatende Tätigkeit überhaupt entfalten darf. Die zuständige Rechtsanwaltskammer haben wir mit der Überprüfung des Vorganges beauftragt.

Kosten der Tätigkeit des Vereins
einmalige Aufnahmegebühr    EUR    49,00
Jahresbeitrag                             EUR  179,00

Kosten im ersten Jahr              EUR  228,00
Kosten bei 2 Jahren                 EUR  407,00
Kosten bei 3 Jahren                 EUR  586,00

Sollten sich rechtliche Probleme ergeben und der Verein Sie nicht vor Gericht vertreten können, müssen Sie mit weiteren Kosten für die Beauftragung eines dann zusätzlich notwendig werdenden externen Rechtsanwalts rechnen.

Damit sind diese Kosten schon höher als die vergleichbaren Gebühren eines Rechtsanwalts bei einer Forderungssumme von 5.000 Euro.
Nach VV-RVG 3320 fällt für die Anmeldung eine 0,5 Gebühr an, das sind inkl. Mehrwertsteuer 204,90 Euro.

Die weitergehende Vertretung im Insolvenzverfahren löst eine 1,0 Gebühr nach VV-RVG 3317 aus, das sind bei der vorgenannten Forderungssumme 384,37 Euro. Dabei fällt diese Gebühr nur einmal an, unabhängig von der Verfahrensdauer. Der Rechtsanwalt ist dabei ihr umfassend bevollmächtigter sachkundiger Vertreter Ihrer rechtlichen Anliegen und dazu berufen, Sie auch gegenüber dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht zu vertreten.

Für den Fall eines Vergleichsabschlusses mit dem Insolvenzverwalter fällt hier eine „Vergleichsgebühr“ nach VV-RVG 1003 ebenfalls in Höhe einer 1,0 Gebühr an. Dadurch werden weitere Kosten für eine eventuelle gerichtliche Durchsetzung der Forderungsanmeldung vermieden.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise auf dieser Seite.

 

 

 

 

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