Der Verweis, der zu weit führte – der EuGH und der „Widerrufsjoker“
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt die in deutschen Darlehensverträgen verbreitete „Kaskadenverweisung“ in der Widerrufsinformation für unzureichend (Urteil vom 26. März 2020 – Rechtssache C-66/19, „Kreissparkasse Saarlouis“) Wer als Verbraucher einen Kredit aufnimmt, hat ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Die Frist läuft aber…
