Wer den Vertrieb verantwortet, haftet – der Altgesellschafter und die Prospekthaftung
Bundesgerichtshof konkretisiert die Prospekthaftung im weiteren Sinne: Der vertriebsverantwortliche Gründungsgesellschafter einer Publikums-KG haftet den Anlegern persönlich (Urteile vom 27. Juni 2023 – Aktenzeichen II ZR 57/21, 58/21 und 59/21) Erinnern Sie sich an unseren Beitrag „Zwei Senate, ein Anleger"? Dort…
